Staatenübergreifende Luftverschmutzungsvorschrift (CSAPR)
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10/01/2020
Rechtsstreitigkeiten über die CSAPR No-Update-Regel:
Eröffnungs- und Antwortschriftsätze in unserem Fall, in dem wir die Entscheidung der EPA anfechten, die Cross State Air Pollution Rule, die den zwischenstaatlichen Transport von Ozonverschmutzung gemäß der Regel von 2008 reduzieren muss, nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen zu überarbeiten.
Das Urteil in diesem Fall, NY, et al. gegen EPA, D.C. Cir. No. 19-1019, weist die EPA an, ihre Fehler zu korrigieren.
Anfang 2020 reichten wir beim Bundesbezirksgericht in Washington eine Klage ein, um der EPA eine Frist zur Korrektur ihrer Fehler zu setzen. Unsere Partner in den Bundesstaaten (allen voran New Jersey) reichten eine ähnliche Klage beim Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York ein. Das SDNY entschied zuerst und stellte fest, dass die EPA bis zum 15. März 2021 eine Vorschrift erlassen muss, die ihre Fehler korrigiert.
Im Oktober 2020 unterzeichnete die EPA einen Regelungsvorschlag, mit dem bestimmte Ozonbudgets der Bundesstaaten verschärft werden sollen, und verstieß damit gegen ihre Frist.
- endgültig NGO CSAPR keine Aktualisierung Antwort br 7.19
- endgültig NGO CSAPR keine Aktualisierung op br.7.19
- 19-1019 Urteil zur Aufhebung der Vorschrift.
- csapr remand deadline.states comp.sdny.NJ-v-Wheeler_complaint
- csapr remand deadline.NGO DDC Beschwerde.2-2020
- nj/epa 20.cv.1425 stellungnahme zu sj
- 06/06/2013