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CATF Konsultation zur Überarbeitung der TEN-V-Verordnung der Europäischen Kommission

Mai 25, 2021 Kategorie: Infrastruktur, Politik, Verkehr Arbeitsbereich: CO2-freie kraftstoffe

Als Teil ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität wird die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) vorschlagen. Ziel des TEN-V ist der Aufbau eines europäischen Verkehrsinfrastrukturnetzes, das Straßen, Eisenbahnen, Wege, Binnenwasserstraßen, Häfen und Flughäfen umfasst. Durch den Ausbau dieser Verkehrsinfrastruktur will die EU einen einfachen Transport im gesamten Binnenmarkt gewährleisten und den wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in der EU stärken.

Mit dem Green Deal und seinen ehrgeizigen Klimazielen muss die EU die TEN-V-Verordnung anpassen, um sicherzustellen, dass der Verkehrssektor, auf den derzeit fast ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Europa entfallen, zu einer emissionsfreien Mobilität übergehen kann.

Um die verkehrsbedingten Emissionen zu verringern und eine rasche Einführung kohlenstofffreier und kohlenstoffarmer Optionen zu unterstützen, hat CATF mehrere Vorschläge für die Überarbeitung der TEN-V:

  • Die Verordnung sollte sicherstellen, dass die für Wasserstoff und wasserstoffbasierte Kraftstoffe erforderliche Infrastruktur für die verschiedenen Verkehrsträger verfügbar ist. Um die Dekarbonisierung des europäischen Verkehrs zu erreichen, werden sowohl die Elektrifizierung als auch kohlenstoffarme und kohlenstofffreie Kraftstoffe (wie Wasserstoff und Ammoniak) eine Schlüsselrolle spielen. Derzeit gehören fehlende Aufladeinfrastrukturen und Tankstellen zu den Hauptfaktoren, die das Wachstum des Marktanteils von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen behindern. Die Kommission sollte daher die Gelegenheit der TEN-V-Überarbeitung nutzen, um sicherzustellen, dass die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung steht. Aus diesem Grund unterstützt CATF die Einführung verbindlicher Anforderungen und Ziele für jeden Mitgliedstaat in Bezug auf die Auflade- und Betankungsinfrastruktur für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe für alle Verkehrsträger.
  • Die kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Kraftstoffe sollten sowohl im Kernnetz als auch im Gesamtnetz eingesetzt werden. Das TEN-V ist in der Tat unterteilt in Kernnetze, die die wichtigsten Verbindungen umfassen und bis 2030 fertiggestellt sein sollten, und umfassende Netze, die alle europäischen Regionen abdecken und bis 2050 fertiggestellt sein sollten. Um den Verkehrssektor zu dekarbonisieren, wird eine kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Infrastruktur in beiden Netzen benötigt.
  • Die Kommission sollte die Kohärenz mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften sicherstellen. Mehrere Rechtsvorschriften, die derzeit überarbeitet werden, werden sich direkt auf den europäischen Verkehr und seine Dekarbonisierung auswirken. Kohärenz und Synergien werden zwischen TEN-V und TEN-E, der Richtlinie über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) und FuelEU Maritime erforderlich sein.

Den vollständigen Beitrag zur Konsultation der Kommission können Sie unter CATF einsehen: